Marderabwehr

Es ist immer wieder erstaunlich und zum Teil erschreckend, was durch´s Internet geistert. Auch zum Vetreiben von Mardern und zur Marderabwehr.

Da wird Fallenfang empfohlen oder Vergiften oder Vergrämen. Aber vergessen wird, dass in Deutschland geltendes Recht herrscht. Marder unterliegen dem Jagdrecht und damit ist Fallenfang und natürlich auch das Verbringen woandershin für jedermann tabu. Vergiften geht schon mal garnicht: 1. aus ethischen Gründen und 2. wegen § 1 Bundestierschutzgesetz, wo es sinngemäß heißt, dass keinem Tier Leiden, Qualen oder Schmerzen zugefügt werden dürfen, und § 29 ff Bundesnaturschutzgesetz. Hier ist geregelt, dass grundsätzlich alle wildlebenden Tier- und Pflanzenarten unter Schutz stehen und in ihren Lebensräumen gerade auch in Brut- und Setzzeiten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Damit steht der Handlungsrahmen.

Klar, dass sich Wildtiere, wie auch Marder, in Städten wie Leverkusen, Köln oder Bonn immer wohler fühlen. Wir beobachten das regelmäßig. Auch, dass diese Tiere durch nächtliche Ruhestörung, Zerstörung der Dämmung im Dach, Urin, Kot, eingeschleppte Beutetiere oder Schäden an Autos für Probleme, Ärger und Kosten sorgen.

Wenn man sie aber los werden möchte, muss man sich schon mit den Tieren und ihrer Biologie und Ökologie beschäftigen. Nur daraus lässt sich eine geeignete Abwehr im Rahmen rechtlicher Rahmenbedingungen entwickeln. Schließlich bieten wir Menschen diesen Tieren erst die Gelegenheit, sich in unserem Umfeld einzunisten. Dass Marderabwehr möglich ist, zeigen unsere erfolgreichen Marderabwehrkonzepte.

Für Kommentare oder Fragen zum Blog können Sie gerne unsere Kontaktseite nutzen.

Kategorien im Blog

Schlagwörter im Blog