Wer Wissen hat, ist klar im Vorteil!

In einem Rechtsstreit fordert eine Mieterin 34.000 € von ihrem ehemaligen Vermieter an Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Grund: Flöhe sollen ihre gesamte Habe unbrauchbar gemacht haben. Die Mieterin hat sie daraufhin kurzerhand komplett entsorgt (siehe Bericht im Kölner Stadtanzeiger, Seite 24 "Köln", Ausgabe vom 30. April/1. Mai 2015).

P1030134 Schadensersatz Flohbefall

Flöhe, die Mobiliar unbrauchbar machen? Wie geht das denn? Sind nicht Flöhe, wie Läuse oder Bettwanzen, dafür bekannt, regelmäßig Blutmahlzeiten zum Leben zu brauchen? Aber Mobiliar unbrauchbar machen? Komplette Wohnungseinrichtungen? Das wäre neu. Und passt so gar nicht zu den biologischen Ansprüchen dieser Tiere.

Abgesehen von den bruchstückhaften biologischen Kenntnissen mancher Menschen - auch beratende Juristen scheinen nicht frei davon zu sein - zeigt dieser Fall doch, wie weitgehend sich Menschen von ihren natürlichen Lebensgrundlagen entkoppeln können und gleichzeitig nach intakter Natur lechzen, die es allerdings heute auch nicht mehr gibt. Zusehr haben wir Menschen bereits tiefgreifend in biologische Prozesse eingegriffen. Und ganz nebenbei schreibt das Mietrecht vor, dass der Vermieter ausreichend Zeit bekommen muss, um den einwandfreien Zustand einer Mietwohnung auch wiederherstellen zu können.

Andererseits zu glauben, wir kämen ohne Kleinstlebewesen aus - zu denen Flöhe als Insekten ebenfalls gehören - hieße zu leugnen, dass in unserem Verdauungssystem Millionen und Abermillionen von Mikroorganismen täglich wertvolle Arbeit verrichten, ohne die wir Menschen nicht leben können.

Fazit: Im Zweifel mal ´nen Fachmann fragen...

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